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Der Sonne entgegen ...

Ein Ballon von innen

Hightech für Ihre Sicherheit |
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IMPRESSUM
ING. JOHANN
ROITHNER
Behördl. konz. Bedarfsflugunternehmen
Gruberstraße
11
A-2532 Heiligenkreuz
Österreich |
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Telefon +43 (0)2258 / 8566
oder Handy +43 (0)664 / 73524554
E-Mail roithner@ballonfahrt.at
Internet www.ballonfahrt.at |
Info lt. §5 Abs. 1 ECG:
Aufsichtsbehörde: BM für Öffentliche Wirtschaft und
Verkehr
Pr.Zl. 69.903/4-8/96
Mitglied der Wirtschaftskammer N.Ö.
Sektion 5/03 Mitgliedsnr. 128114
UID: ATU 17472704
BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN:
1.) Tickets bzw. Gutscheine:
Tickets werden kurz vor dem Start ausgestellt. Vorher erworbene
Gutscheine sind gegen ein Ticket einzulösen.
Tickets oder Gutscheine sind ab dem Zeitpunkt der Ausstellung 1
Jahr gültig. Wird innerhalb dieses Zeitraumes vom Kunden kein Fahrttermin
vereinbart, verliert das Ticket oder der Gutschein seine Gültigkeit.
Mit der Annahme eines Tickets unterwirft sich der Passagier den Beförderungsbedingungen
der Fa. Ing. Roithner, 2532 Heiligenkreuz. Es werden nur Passagiere
befördert, welche beim Start ein gültiges Ticket vorweisen
können. Eine Barablöse des Tickets oder Gutscheines ist nicht
möglich. 2.) Terminvereinbarung:
Voraussetzung für eine Ballonfahrt ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung
, wobei der Kunde seinen Wunschtermin mitteilt. Sollte die Fahrt aus
witterungstechnischen Gründen nicht durchführbar sein,
wird am Tage der abgesagten Fahrt
ein neuer Termin vereinbart. 3.) Termin - Storno:
Bis 3 Tage vor Fahrtantritt 10 % Manipulationsgebühr vom Ticket-
oder Gutscheinpreis.
Innerhalb von 3 Tagen kann die Fahrt nicht mehr storniert werden.
Wird die Fahrt nicht in Anspruch genommen, so verfällt das Ticket
oder der Gutschein!
Bei Nichterscheinen oder zu spät kommen des Passagiers zu einem
fix vereinbarten Termin verliert das Ticket oder der Gutschein seine
Gültigkeit. Eine eingeschränkte Sicht auf Grund von Dunst
oder Nebel berechtigt nicht zum Rücktritt, falls die Fahrt aus
luftfahrtrechtlicher Sicht (Mindestsichtweiten) durchgeführt
werden kann. 4.) Fahrtdauer
Die Fahrtdauer kann aufgrund verschiedenster Umstände variieren.
Sie beträgt im Regelfall ca. 1 1/4 Stunden. Dauert eine Fahrt
weniger als 45 Minuten, so wird nur der Aliquote Anteil (Basis 1
Stunde) des Ticketpreises verrechnet.
Sollten die Anweisungen des Piloten während der Fahrt von den
Passagieren mißachtet werden, so kann der Pilot die nächste
Landemöglichkeit nutzen, wobei die Fahrt als konsumiert gilt. 5.) Gesundheit
Mit der Annahme des Tickets bestätigt der Passagier, das er keine
wie auch immer gearteten Krankheiten, Herzbeschwerden, Brüche
etc. hat, welche seine Gesundheit während der Fahrt bzw. Start
u. Landung gefährdet erscheinen lassen. Bei einer Schwangerschaft
ist von einer Ballonfahrt abzuraten, da bei der Landung fallweise stärkere
Stöße auftreten können.. Im Zweifelsfalle muss der
Passagier vor Fahrtantritt auf eigene Kosten einen befähigten
Arzt aufsuchen, der ihm volle Flugtauglichkeit bescheinigt. 6.) Verweigerung der Beförderung
Der Pilot bzw. die Firma Ing. Roithner ist berechtigt, die Beförderung
zu verweigern, wenn sich herausstellt, daß ein Ticket oder Gutschein
unrechtmäßig erworben wurde, der vereinbarte Ticketpreis
nicht bezahlt wurde, der Passagier offensichtlich unter Alkoholeinfluß oder
Drogen steht oder geistig nicht zurechnungsfähig scheint, die
Kleidung nicht entsprechend ist oder den Anweisungen des Piloten
oder sonstigen Personals der Firma Ing. Roithner nicht Folge geleistet
wird. 7.) Kleidung
Die Passagiere müssen Schuhwerk mit flachen Absätzen tragen
( z.B. Wanderschuhe, Tennisschuhe). Nach Möglichkeit sollen lange
Hosen und Oberteile mit langen Ärmeln gewählt werden. Da
Starts und Landungen meist auf Wiesen oder Feldern erfolgen, kann es
möglich sein, das die Kleidung verschmutzt. Von teuren und schmutzempfindlichen
Kleidungsstücken wird somit abgeraten. 8.) Rauchverbot
Während der Startvorbereitungen, an Bord des Luftfahrzeuges
und bis zur sicheren Verstauung des Ballons herrscht striktes Rauchverbot! 9.) Verspätungen
Die Firma Ing. Johann Roithner und deren Personal haftet nicht für
Schäden durch verspätet oder nicht durchgeführte Fahrten
oder Aktionen.
10.) Schadenersatzverpflichtungen wegen eines
Sachschadens sind nur insoweit versichert, als jene Sachen beschädigt
werden, welche der Fluggast am Leibe trägt oder im Luftfahrzeug
als Obhutgepäck
(nicht zur Beförderung aufgegeben) mit sich führt, jedoch
unter Ausschluß von Schadenersatzverpflichtungen wegen
Schäden an Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und Uhren. 11.) Schadenersatz:
Insoweit dem Geschädigten aus einer für das Luftfahrzeug
gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung geleistet wird,
erlischt sein Anspruch auf Schadenersatz.
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